Burg Bentheim

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Weih­nachts­zauber 2025

FAQ

Fragen & Antworten

Der Weih­nachts­markt findet auf dem Gelände der Burg Bentheim statt.

Adresse:
Burg Bentheim
Schloß­straße 0
48455 Bad Bentheim

Der Weih­nachts­markt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.–4. Advent 2025.

28.11. bis 30.11.2025
05.12. bis 07.12.2025
12.12. bis 14.12.2025
19.12. bis 21.12.2025

Frei­tags: 15 bis 21 Uhr
Sams­tags: 11 bis 21 Uhr
Sonn­tags: 11 bis 20 Uhr

Letzter Einlass: 45 Minuten vor Schlie­ßung

Wir erheben die normalen Ticket­preise für den Besuch auf Burg Bentheim, da die Ausstel­lungs­räume während des Weih­nachts­marktes eben­falls zugäng­lich sind.

Erwach­sene: 8,00 €
Jugend­liche (6–14): 4,00 €
Kinder unter 6: Eintritt frei

Tickets können vorab im Ticket­shop sowie vor Ort an der Burg­kasse erworben werden.

Die Ausstel­lungs­räume der Burg Bentheim sind für Weihnachtsmarkt-Besucher:innen jeder­zeit zugäng­lich.

Hunde sind bei uns herz­lich will­kommen. Diese können an kurzer Leine auf dem Burg­ge­lände sowie im Innenhof, auf dem der Weih­nachts­markt statt­findet, mitge­führt werden. In den Ausstel­lungs­räum­lich­keiten sind Hunde nicht erlaubt.

Für unsere Besucher:innen steht der Park­platz im Schloß­park Bad Bentheim zur Verfü­gung. Auf diesem Park­platz können eben­falls Busse parken. Von hier aus sind es fußläufig nur 400 Meter bis zur Burg Bentheim.

Adresse:
Funkenstiege
48455 Bad Bentheim

Link zu Google Maps

Außer­halb des Weih­nachts­marktes ist es Besu­chenden mit einge­schränkter Mobi­lität möglich, die Burg mit dem Auto hoch­zu­fahren, um einen Teil des steilen Weges zu umgehen. An den Weih­nachts­markt-Wochen­enden ist die direkte Zufahrt zum Kassen­haus der Burg aufgrund des hohen Besu­cher­auf­kom­mens aller­dings leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass der verblei­bende Fußweg zum Burgtor steil ist und heraus­for­dernd sein kann. Wir bitten um Verständnis.

Der Weih­nachts­markt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.–4. Advent 2025.

28.11. bis 30.11.2025
05.12. bis 07.12.2025
12.12. bis 14.12.2025
19.12. bis 21.12.2025

Es besteht die Möglich­keit, als Aussteller:in in etli­chen Hotels und Feri­en­woh­nungen unter­zu­kommen.
Schauen Sie hierfür bitte unter: www.badbentheim.de/buchen-erleben/

Für den Auf- und Abbau dürfen Sie mit Ihrem PKW auf das Burg­ge­lände fahren (s. Punkt: “Ist es möglich, mein Auto neben dem Stand zu parken?“). Nach dem Auf- und Abbau muss der PKW direkt vom Gelände runter­ge­fahren werden.

Danach können Sie auf dem Besucher:innenparkplatz parken. Hier gibt es eben­falls einen sepa­raten Wohn­mobil-Stell­platz, auf dem auch über­nachtet werden kann. Der Park­platz befindet sich im Schloß­park Bad Bentheim: Google Maps (Funkenstiege, 48455 Bad Bentheim). Einen weiteren Park­platz finden Sie in der Bahn­hof­straße 7, 48455 Bad Bentheim (Einfahrt gegen­über Schloß­park-Eingang).
Bitte nehmen Sie bei Erkran­kung früh­zeitig Kontakt mit uns auf. Bei einer Absage nach Vertrags­un­ter­zeich­nung fällt eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 75 € an.

Auf dem Burg­ge­lände gilt eine Besucher:innenbeschränkung von 900 Leuten.

Für Sie als Aussteller:in und Ihre Mitar­bei­tenden ist der Eintritt frei. Für die Gäste des Weih­nachts­marktes gilt der regu­läre Burg­ein­tritt in Höhe von 8 €. Kinder von 6–14 zahlen 4 €, für Kinder unter 6 ist der Eintritt frei.

Der Burg­in­nehof ist größ­ten­teils barrie­re­frei. Die Burg kann nur teil­weise mit einem Roll­stuhl oder einem Rollator besich­tigt werden. Während der Marstall mit einem Aufzug ausge­stattet ist, kann beispiels­weise die 1. Etage der Kronen­burg oder der Wehr­gang nur über Treppen erreicht werden.

Der Weih­nachts­markt ist nachts nicht bewacht. Die Hütten sowie die Burg werden aller­dings nachts abge­schlossen, sodass Sie die Produkte nicht ausräumen müssen. Von 10 — 20/21 Uhr steht Ihnen das Burg­per­sonal der Burg Bentheim gern für Fragen und Antworten zur Verfü­gung.

Die Stände können jeweils ab dem Dienstag vor Beginn des Weih­nachts­markt-Wochen­endes aufge­baut werden. Die Hütten sind zu dem Zeit­punkt bereits aufge­stellt und können indi­vi­duell deko­riert werden. Genaue Aufbau­zeiten werden Ihnen kurz vor Beginn des Weih­nachts­marktes zuge­teilt.

Die Stände haben eine Größe von 2x3 Metern und können indi­vi­duell einge­richtet werden. Das Ausla­ge­brett ist 2 m lang und 35 cm breit. Das Fenster in der Front ist 2 m breit und 88 cm hoch. Regal­bretter sind begrenzt vorhanden und können nur nach vorhe­riger Anmel­dung einge­baut werden. Die Front ist nicht heraus­nehmbar.

Der Stand muss jeweils am Montag nach dem ausge­stellten Wochen­ende abge­baut werden. Wenn Sie auf dem darauf­fol­genden Wochen­ende eben­falls einen Stand­platz haben, kann dieser Stand stehen bleiben.

Für den Trans­port der Stand­ein­rich­tung besteht die Möglich­keit, das Gelände zu befahren. Während der Ausstel­lungs­dauer ist es nicht erlaubt, das Auto neben dem Stand zu parken oder in den Burg­in­nenhof zu fahren.

Nein, die Stände sind bei Ihrer Anreise bereits aufge­baut.

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ankunft an der Burg­kasse, dort teilen wir Ihnen Ihren Stand­platz mit. Ein genaues Zeit­fenster hierfür wird Ihnen noch per Mail zuge­teilt.

Für die Beleuch­tung der Ware eignen sich Lampen, bzw. Spot­leuchten. Diese müssen sie aller­dings selbst mitbringen. Bitte beachten Sie, dass farbige und blin­kende Lichter und Lich­ter­ketten nicht erlaubt sind. Die Lichter und Lich­ter­ketten müssen warmes Licht abgeben.

Nein. Wir möchten, dass alle Aussteller:innen bis 20/21 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsen­tieren und anwe­send sind. Ab Sonntag, 20 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahr­zeug das Gelände befahren.

Vor den Hütten kann ca. 1m2 genutzt werden.

Ja. Die auf dem Markt ange­bo­tenen Lebens­mittel unter­liegen den Vorschriften der eidge­nös­si­schen und kanto­nalen Lebens­mit­tel­ge­setz­ge­bung. Sie als Aussteller sind für die Einhal­tung der gesetz­li­chen Grund­lagen verant­wort­lich.

Ja, bitte bringen Sie die Wasser­schläuche selbst mit. Für die Zulei­tung ist ausschließ­lich ein Trink­was­ser­schlauch (in der Regel blau) zu verwenden, der Schlauch für Abwasser kann frei gewählt werden. Bitte prüfen Sie vor Beginn Ihres Weih­nachts­markt-Wochen­endes zudem die Entfer­nung von Ihrer Hütte zum Wasser­an­schluss, um die rich­tige Schlauch­länge zu ermit­teln. Melden Sie sich hierfür einfach während der Öffnungs­zeiten der Burg Bentheim an der Burg­kasse, um Zutritt zum Gelände zu erhalten.

Sie als Aussteller:in sind für die Einho­lung der notwen­digen Bewil­li­gungen selbst verant­wort­lich. Bitte beachten Sie, dass im Zusam­men­hang mit dem Ausschank/Verkauf von alko­ho­li­schen Getränken oder Spiri­tuosen geson­derte gesetz­liche Bestim­mungen gelten. Bitte infor­mieren Sie sich recht­zeitig über die handels­po­li­zei­li­chen Vorschriften.

Hierzu gibt es gesetz­liche Grund­lagen, die die Abgabe von alko­ho­li­schen Getränken an Jugend­liche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buch­stabe i AlkG).

Der Weih­nachts­markt findet auf dem Gelände der Burg Bentheim statt.

Adresse:
Burg Bentheim
Schloß­straße 0
48455 Bad Bentheim

Der Weih­nachts­markt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.–4. Advent 2025.

28.11. bis 30.11.2025
05.12. bis 07.12.2025
12.12. bis 14.12.2025
19.12. bis 21.12.2025

Frei­tags: 15 bis 21 Uhr
Sams­tags: 11 bis 21 Uhr
Sonn­tags: 11 bis 20 Uhr

Letzter Einlass: 45 Minuten vor Schlie­ßung

Wir erheben die normalen Ticket­preise für den Besuch auf Burg Bentheim, da die Ausstel­lungs­räume während des Weih­nachts­marktes eben­falls zugäng­lich sind.

Erwach­sene: 8,00 €
Jugend­liche (6–14): 4,00 €
Kinder unter 6: Eintritt frei

Tickets können vorab im Ticket­shop sowie vor Ort an der Burg­kasse erworben werden.

Die Ausstel­lungs­räume der Burg Bentheim sind für Weihnachtsmarkt-Besucher:innen jeder­zeit zugäng­lich.

Hunde sind bei uns herz­lich will­kommen. Diese können an kurzer Leine auf dem Burg­ge­lände sowie im Innenhof, auf dem der Weih­nachts­markt statt­findet, mitge­führt werden. In den Ausstel­lungs­räum­lich­keiten sind Hunde nicht erlaubt.

Für unsere Besucher:innen steht der Park­platz im Schloß­park Bad Bentheim zur Verfü­gung. Auf diesem Park­platz können eben­falls Busse parken. Von hier aus sind es fußläufig nur 400 Meter bis zur Burg Bentheim.

Adresse:
Funkenstiege
48455 Bad Bentheim

Link zu Google Maps

Außer­halb des Weih­nachts­marktes ist es Besu­chenden mit einge­schränkter Mobi­lität möglich, die Burg mit dem Auto hoch­zu­fahren, um einen Teil des steilen Weges zu umgehen. An den Weih­nachts­markt-Wochen­enden ist die direkte Zufahrt zum Kassen­haus der Burg aufgrund des hohen Besu­cher­auf­kom­mens aller­dings leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass der verblei­bende Fußweg zum Burgtor steil ist und heraus­for­dernd sein kann. Wir bitten um Verständnis.

Der Weih­nachts­markt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.–4. Advent 2025.

28.11. bis 30.11.2025
05.12. bis 07.12.2025
12.12. bis 14.12.2025
19.12. bis 21.12.2025

Es besteht die Möglich­keit, als Aussteller:in in etli­chen Hotels und Feri­en­woh­nungen unter­zu­kommen.
Schauen Sie hierfür bitte unter: www.badbentheim.de/buchen-erleben/

Für den Auf- und Abbau dürfen Sie mit Ihrem PKW auf das Burg­ge­lände fahren (s. Punkt: “Ist es möglich, mein Auto neben dem Stand zu parken?“). Nach dem Auf- und Abbau muss der PKW direkt vom Gelände runter­ge­fahren werden.

Danach können Sie auf dem Besucher:innenparkplatz parken. Hier gibt es eben­falls einen sepa­raten Wohn­mobil-Stell­platz, auf dem auch über­nachtet werden kann. Der Park­platz befindet sich im Schloß­park Bad Bentheim: Google Maps (Funkenstiege, 48455 Bad Bentheim). Einen weiteren Park­platz finden Sie in der Bahn­hof­straße 7, 48455 Bad Bentheim (Einfahrt gegen­über Schloß­park-Eingang).
Bitte nehmen Sie bei Erkran­kung früh­zeitig Kontakt mit uns auf. Bei einer Absage nach Vertrags­un­ter­zeich­nung fällt eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe von 75 € an.

Auf dem Burg­ge­lände gilt eine Besucher:innenbeschränkung von 900 Leuten.

Für Sie als Aussteller:in und Ihre Mitar­bei­tenden ist der Eintritt frei. Für die Gäste des Weih­nachts­marktes gilt der regu­läre Burg­ein­tritt in Höhe von 8 €. Kinder von 6–14 zahlen 4 €, für Kinder unter 6 ist der Eintritt frei.

Der Burg­in­nehof ist größ­ten­teils barrie­re­frei. Die Burg kann nur teil­weise mit einem Roll­stuhl oder einem Rollator besich­tigt werden. Während der Marstall mit einem Aufzug ausge­stattet ist, kann beispiels­weise die 1. Etage der Kronen­burg oder der Wehr­gang nur über Treppen erreicht werden.

Der Weih­nachts­markt ist nachts nicht bewacht. Die Hütten sowie die Burg werden aller­dings nachts abge­schlossen, sodass Sie die Produkte nicht ausräumen müssen. Von 10 — 20/21 Uhr steht Ihnen das Burg­per­sonal der Burg Bentheim gern für Fragen und Antworten zur Verfü­gung.

Die Stände können jeweils ab dem Dienstag vor Beginn des Weih­nachts­markt-Wochen­endes aufge­baut werden. Die Hütten sind zu dem Zeit­punkt bereits aufge­stellt und können indi­vi­duell deko­riert werden. Genaue Aufbau­zeiten werden Ihnen kurz vor Beginn des Weih­nachts­marktes zuge­teilt.

Die Stände haben eine Größe von 2x3 Metern und können indi­vi­duell einge­richtet werden. Das Ausla­ge­brett ist 2 m lang und 35 cm breit. Das Fenster in der Front ist 2 m breit und 88 cm hoch. Regal­bretter sind begrenzt vorhanden und können nur nach vorhe­riger Anmel­dung einge­baut werden. Die Front ist nicht heraus­nehmbar.

Der Stand muss jeweils am Montag nach dem ausge­stellten Wochen­ende abge­baut werden. Wenn Sie auf dem darauf­fol­genden Wochen­ende eben­falls einen Stand­platz haben, kann dieser Stand stehen bleiben.

Für den Trans­port der Stand­ein­rich­tung besteht die Möglich­keit, das Gelände zu befahren. Während der Ausstel­lungs­dauer ist es nicht erlaubt, das Auto neben dem Stand zu parken oder in den Burg­in­nenhof zu fahren.

Nein, die Stände sind bei Ihrer Anreise bereits aufge­baut.

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Ankunft an der Burg­kasse, dort teilen wir Ihnen Ihren Stand­platz mit. Ein genaues Zeit­fenster hierfür wird Ihnen noch per Mail zuge­teilt.

Für die Beleuch­tung der Ware eignen sich Lampen, bzw. Spot­leuchten. Diese müssen sie aller­dings selbst mitbringen. Bitte beachten Sie, dass farbige und blin­kende Lichter und Lich­ter­ketten nicht erlaubt sind. Die Lichter und Lich­ter­ketten müssen warmes Licht abgeben.

Nein. Wir möchten, dass alle Aussteller:innen bis 20/21 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsen­tieren und anwe­send sind. Ab Sonntag, 20 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahr­zeug das Gelände befahren.

Vor den Hütten kann ca. 1m2 genutzt werden.

Ja. Die auf dem Markt ange­bo­tenen Lebens­mittel unter­liegen den Vorschriften der eidge­nös­si­schen und kanto­nalen Lebens­mit­tel­ge­setz­ge­bung. Sie als Aussteller sind für die Einhal­tung der gesetz­li­chen Grund­lagen verant­wort­lich.

Ja, bitte bringen Sie die Wasser­schläuche selbst mit. Für die Zulei­tung ist ausschließ­lich ein Trink­was­ser­schlauch (in der Regel blau) zu verwenden, der Schlauch für Abwasser kann frei gewählt werden. Bitte prüfen Sie vor Beginn Ihres Weih­nachts­markt-Wochen­endes zudem die Entfer­nung von Ihrer Hütte zum Wasser­an­schluss, um die rich­tige Schlauch­länge zu ermit­teln. Melden Sie sich hierfür einfach während der Öffnungs­zeiten der Burg Bentheim an der Burg­kasse, um Zutritt zum Gelände zu erhalten.

Sie als Aussteller:in sind für die Einho­lung der notwen­digen Bewil­li­gungen selbst verant­wort­lich. Bitte beachten Sie, dass im Zusam­men­hang mit dem Ausschank/Verkauf von alko­ho­li­schen Getränken oder Spiri­tuosen geson­derte gesetz­liche Bestim­mungen gelten. Bitte infor­mieren Sie sich recht­zeitig über die handels­po­li­zei­li­chen Vorschriften.

Hierzu gibt es gesetz­liche Grund­lagen, die die Abgabe von alko­ho­li­schen Getränken an Jugend­liche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buch­stabe i AlkG).