Burg Bentheim

Weihnachtszauber 2024

FAQ

Fragen & Antworten

Der Weihnachtsmarkt findet auf dem Gelände der Burg Bentheim statt.

Adresse:
Burg Bentheim
Schloßstraße 0
48455 Bad Bentheim

Der Weihnachtsmarkt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.-4. Advent 2024.

29.11. bis 01.12.2024
06.12. bis 08.12.2024
13.12. bis 15.12.2024
20.12. bis 22.12.2024

Freitags: 15 bis 21 Uhr
Samstags: 11 bis 21 Uhr
Sonntags: 11 bis 20 Uhr

Letzter Einlass: 45 Minuten vor Schließung

Wir erheben die normalen Ticketpreise für den Besuch auf Burg Bentheim, da die Ausstellungsräume während des Weihnachtsmarktes ebenfalls zugänglich sind.

Erwachsene: 8,00 €
Jugendliche (6-14): 4,00 €
Kinder unter 6: Eintritt frei
Tickets können nur an der Tageskasse erworben werden. Einen Vorverkauf gibt es nicht.
Die Ausstellungsräume der Burg Bentheim sind für Weihnachtsmarkt-Besucher:innen jederzeit zugänglich.
Hunde sind bei uns herzlich willkommen. Diese können an kurzer Leine auf dem Burggelände sowie im Innenhof, auf dem der Weihnachtsmarkt stattfindet, mitgeführt werden. In den Ausstellungsräumlichkeiten sind Hunde nicht erlaubt.

Für unsere Besucher:innen steht der Parkplatz im Schloßpark Bad Bentheim zur Verfügung. Von hier aus sind es fußläufig nur 400 Meter bis zur Burg Bentheim.

Adresse:
Funkenstiege
48455 Bad Bentheim

Link zu Google Maps

Der Weihnachtsmarkt beginnt jeweils am Freitag vor dem 1.-4. Advent 2024.

29.11. bis 01.12.2024
06.12. bis 08.12.2024
13.12. bis 15.12.2024
20.12. bis 22.12.2024

Freitags: 15 bis 21 Uhr
Samstags: 11 bis 21 Uhr
Sonntags: 11 bis 20 Uhr

Es besteht die Möglichkeit, als Aussteller:in in etlichen Hotels und Ferienwohnungen unterzukommen.
Schauen Sie hierfür bitte unter: www.badbentheim.de/buchen-erleben/
Für den Auf- und Abbau dürfen Sie mit Ihrem PKW auf das Burggelände fahren (s. Punkt: “Ist es möglich, mein Auto neben dem Stand zu parken?“). Nach dem Auf- und Abbau muss der PKW direkt vom Gelände runtergefahren werden.

Danach können Sie auf dem Besucher:innenparkplatz parken. Hier gibt es ebenfalls einen separaten Wohnmobil-Stellplatz, auf dem auch übernachtet werden kann. Der Parkplatz befindet sich im Schloßpark Bad Bentheim: Google Maps (Funkenstiege, 48455 Bad Bentheim).
Bitte melden Sie sich bei Erkrankung frühzeitig, sodass für Ersatz gesorgt werden kann.
Auf dem Burggelände gilt eine Besucher:innenbeschränkung von 900 Leuten.
Der Burginnehof ist größtenteils barrierefrei. Die Burg kann nur teilweise mit einem Rollstuhl oder einem Rollator besichtigt werden. Während der Marstall mit einem Aufzug ausgestattet ist, kann beispielsweise die 1. Etage der Kronenburg oder der Wehrgang nur über Treppen erreicht werden.
Der Weihnachtsmarkt ist nachts nicht bewacht. Die Hütten sowie die Burg werden allerdings nachts abgeschlossen, sodass Sie die Produkte nicht ausräumen müssen. Von 10 – 20/21 Uhr steht Ihnen das Burgpersonal der Burg Bentheim gern für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Die Stände können jeweils ab dem Montag vor Beginn des Weihnachtsmarkt-Wochenendes ab 14 Uhr aufgebaut werden. Die Hütten sind zu dem Zeitpunkt bereits aufgestellt und können individuell dekoriert werden. Genaue Aufbauzeiten werden Ihnen kurz vor Beginn des Weihnachtsmarktes zugeteilt.
Die Stände haben eine Größe von 2×3 Metern und können individuell eingerichtet werden.
Der Stand muss jeweils am Sonntagabend bzw. Montag nach dem ausgestellten Wochenende abgebaut werden. Wenn Sie auf dem darauffolgenden Wochenende ebenfalls einen Standplatz haben, kann dieser Stand stehen bleiben.
Für den Transport der Standeinrichtung besteht die Möglichkeit, das Gelände zu befahren. Während der Ausstellungsdauer ist es nicht erlaubt, das Auto neben dem Stand zu parken oder in den Burginnenhof zu fahren.
Nein, die Stände sind bei Ihrer Anreise bereits aufgebaut.
Bitte melden Sie ich bei Ihrer Ankunft bei den Kassendamen, diese teilen Ihnen ihren Standplatz zu.
Für die Beleuchtung der Ware eignen sich Lampen, bzw. Spotleuchten. Diese müssen sie allerdings selbst mitbringen. Bitte beachten Sie, dass farbige und blinkende Lichter und Lichterketten nicht erlaubt sind. Die Lichter und Lichterketten müssen warmes Licht abgeben.
Nein. Wir möchten, dass alle Aussteller:innen bis 20/21 Uhr ihre Stände mit den Produkten präsentieren und anwesend sind. Ab 21 Uhr erfolgt dann der Abbau und Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug das Gelände befahren.
Vor den Hütten kann 1m2 genutzt werden. Wird mehr Platz benötigt bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.
Sie als Aussteller:in sind für die Einholung der notwendigen Bewilligungen selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass im Zusammenhang mit dem Ausschank/Verkauf von alkoholischen Getränken oder Spirituosen gesonderte gesetzliche Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die handelspolizeilichen Vorschriften.
Ja. Die auf dem Markt angebotenen Lebensmittel unterliegen den Vorschriften der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Sie als Aussteller sind für die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen verantwortlich.
Hierzu gibt es gesetzliche Grundlagen, die die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche regeln (Artikel 11 Absatz 1 LGV und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe i AlkG).