Burg Bentheim

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Die Burg Bentheim ist geschlossen.

Het kasteel is gesloten. | Bentheim Castle is closed.
Das Café Ferdi­nands ist weiterhin geöffnet.
Het kasteel is gesloten.
Bentheim Castle is closed.

Das Café Ferdi­nands ist weiterhin geöffnet.

Besucherinformation zur Schließung der Burg Bentheim

Sehr geehrte Besu­che­rinnen und Besu­cher,

aufgrund erheb­li­cher Schäden an der Bausub­stanz der Burg Bentheim stellt die Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH i.L. den Muse­ums­be­trieb ein. Insbe­son­dere klima­wan­del­be­dingte Witte­rungs­ein­flüsse haben in den letzten Jahren erheb­liche Schäden an der Bausub­stanz der Burg verur­sacht. Die Schäden stellen ein ernst­zu­neh­mendes Sicher­heits­ri­siko dar, sodass der Muse­ums­be­treiber die Sicher­heit der Burg­be­su­che­rinnen und Burg­be­su­cher nicht gewähr­leisten kann.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für diese notwen­dige Maßnahme und danken Ihnen für Ihr Inter­esse an der Burg Bentheim.

Mit freund­li­chen Grüßen

Henning Buss
Geschäfts­führer Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH i.L.

Hintergrundinformationen zur dauerhaften Schließung

Im Jahre 2013 haben die Eigen­tümer Chris­tian Fürst zu Bentheim und Stein­furt und Erbprinz Carl Ferdi­nand zu Bentheim und Stein­furt ihre Eigen­tü­mer­stel­lung an der Ther­mal­sole- und Schwe­felbad Bentheim GmbH und an der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH aufge­geben und Ihr Eigentum als Stif­tungs­ka­pital in die gemein­nüt­zige Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt einge­bracht.

Diese Stif­tung ist Eigen­tümer der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH, die das öffent­liche Museum auf der Burg Bentheim betrieben und den Besu­cher­ver­kehr dort verant­wortet hat. Das Kura­to­rium der Stif­tung ist das wesent­liche Entschei­dungs­organ, wenn es um die Veraus­ga­bung von Förder­mit­teln im Sinne des Stif­tungs­zwe­ckes und um den Erhalt des Stif­tungs­ver­mö­gens geht. Dem Kura­to­rium gehören neben zwei weiteren Personen auch Carl Ferdi­nand Fürst zu Bentheim und Stein­furt und der Landrat des Land­kreises Graf­schaft Bentheim an.

Das öffent­liche Museum auf der Burg Bentheim sowie deren Besu­cher­ver­kehr wurden von der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH betrieben. Eigen­tümer der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH war die Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt. Die Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH war Mieterin von Teile Burg­ensem­bles und hat die ange­mie­teten Räume als Museum betrieben.

Die Burg befindet sich seit über 600 Jahren im Besitz der Familie zu Bentheim und Stein­furt. Derzei­tiger Eigen­tümer ist Carl Ferdi­nand Fürst zu Bentheim und Stein­furt. Das Burg­ensemble wird durch die Verwal­tung der Familie, die sich Fürst zu Bent­heim­sche Domä­nen­kammer nennt, bewirt­schaftet.

Die Gebäu­de­sub­stanz der Burg Bentheim wurde regel­mäßig durch den Monu­men­ten­dient aus Olden­burg, einem in Fragen des Denk­mal­schutzes erfah­renen Info- und Wartungs­dienst für histo­ri­sche Gebäude, inspi­ziert. Nach dem Einsturz eines Mauer­teils im Jahr 2025 wurde die für 2026 vorge­se­hene Inspek­tion der Burg um ein Jahr vorge­zogen. Der Monu­men­ten­dienst wurde 2025 vom Eigen­tümer der Burg mit der Begut­ach­tung des Burg­ensem­bles beauf­tragt, um eine fach­lich quali­fi­zierte Einschät­zung zur Gebäu­de­sub­stanz und zu mögli­chen Gefah­ren­stellen zu erhalten. Im Verlauf der Unter­su­chungen fest­ge­stellte Gefah­ren­stellen wurden schon ab Herbst  2025 durch erste Siche­rungs­maß­nahmen gesi­chert.

Nach Durch­sicht des vorge­legten, umfang­rei­chen Gutach­tens (Das Gutachten finden Sie hier) zum Zustand des Burg­ensem­bles wurde der Muse­ums­be­trieb auf der Burg Bentheim Anfang  Januar 2026 aus Sicher­heits­gründen umge­hend geschlossen sowie die Öffent­lich­keit und die Stadt Bad Bentheim infor­miert. Weiter wurden die Kura­to­ri­ums­mit­glieder des Kura­to­riums der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt umfas­send infor­miert und es wurde kurz­fristig eine Kura­to­ri­ums­sit­zung verein­bart. (Die Einla­dung zur Kura­to­ri­ums­sit­zung finden sie hier).

Im Rahmen eine Kura­to­ri­ums­sit­zung am 29.01.2026 wurde das voll­stän­dige Kura­to­rium (inklu­sive des Land­rates des Land­kreises Graf­schaft Bentheim als dessen Mitglied) über das Gutachten sowie dessen Folgen für die Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH infor­miert. Nach einem inten­siven Austausch über die recht­liche Situa­tion und die Möglich­keiten zur Erhal­tung des Museums hat das Kura­to­rium zwei Beschlüsse gefasst, um eine Fort­füh­rung des Muse­ums­be­triebes auf der Burg Bentheim zu ermög­li­chen. Ein dritter Beschluss wurde für den Fall gefasst, dass eine Fort­füh­rung des Besich­ti­gungs­be­triebes nicht mehr möglich ist. (Die drei gefassten Beschlüsse, finden sie hier)

Den Beschlüssen der Kura­to­ri­ums­sit­zung am 29.01.2026 folgend, hat sich die Stif­tung mit einem Anschreiben an die Kreis­tags­mit­glieder des Land­kreises Graf­schaft Bentheim gewandt, um den Geschäfts­be­trieb der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH zeitnah wieder aufnehmen zu können. (Das Anschreiben finden Sie hier) Zusätz­lich war der Landrat des Land­kreises Graf­schaft Bentheim, Herr Fietzek, als Kura­to­ri­ums­mit­gliede der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt als ordent­li­ches Mitglied des Kreis­tages voll­um­fäng­lich infor­miert.

Weder bezüg­lich des Anschrei­bens noch des Ange­bots eines Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches hat die Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt keinerlei Rück­mel­dungen von den in Frak­tionen orga­ni­sierten Kreis­tags­mit­glie­dern erhalten. Deren Entschei­dung, die von der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt gemachten Vorschläge abzu­lehnen, erfolgte über Äuße­rungen in einem lokalen Zeitung­be­richt vom 18.02.2026.

Den Beschlüssen der Kura­to­ri­ums­sit­zung am 29.01.2026 folgend, wurden die stimm­be­rech­tigten Mitglieder des Kura­to­riums der Natur­schutz­stif­tung des Land­kreises Graf­schaft Bentheim ange­schrieben und um Unter­stüt­zung gebeten. Aus Sicht der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt wäre die Natur­schutz­stif­tung des Land­kreises Graf­schaft Bentheim die wohl einzige Insti­tu­tion gewesen, der es möglich gewesen wäre den Besich­ti­gungs­be­trieb kurz­fristig und satzungs­gemäß ohne den Einsatz von kommu­nalen Steu­er­gel­dern zu erhalten. (Das Anschreiben finden sie hier).

Die stimm­be­rech­tigten Kura­to­ri­ums­mit­glieder der Natur­schutz­stif­tung des Land­kreises Graf­schaft Bentheim haben eine Förde­rung der Sanie­rung der land­schafts­bild­prä­genden Burg ohne vorhe­rige Rück­fragen oder Gespräche per Kura­to­ri­ums­be­schluss abge­lehnt. Dies wurde vom Geschäfts­führer der Natur­schutz­stif­tung des Land­kreises Graf­schafft Bentheim per Mail vom 18.02.2026 mitge­teilt.

Das „fürst­liche Haus“ hat zu keinem Zeit­punkt gegen­über dem Land­kreis Graf­schaft Bentheim oder gegen­über den Kreis­tags­mit­glie­dern Forde­rungen oder gar Ulti­maten bezüg­lich der Burg Bentheim oder des Besich­ti­gungs­be­triebes gestellt.

Die Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt hat dem Land­kreis Graf­schaft Bentheim sowie Natur­schutz­stif­tung des Land­kreises Graf­schaft Bentheim Vorschläge gemacht, denen aufgrund der drohenden Insol­venz der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH gewisse Fristen implizit waren.

Unmit­telbar nach der Kenntnis der Entschei­dungen der Kreis­tags­mit­glieder und der stimm­be­rech­tigten Kura­to­ri­ums­mit­glieder der Natur­schutz­stif­tung wurde die Auflö­sung der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH zur Eintra­gung ins Handels­re­gister beim zustän­digen Regis­ter­ge­richt einge­reicht. Die Auflö­sung der Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH war aus recht­li­chen Gründen zwin­gend erfor­der­lich, da keine Chance auf eine zeit­nahe Wieder­eröff­nung des Museums auf der Burg Bentheim mehr bestand.

Weiter musste allen Beschäf­tigten eine betriebs­be­dingte Kündi­gung ausge­spro­chen werden. Das Vermögen des Muse­ums­be­triebes wird in den nächsten Wochen verkauft, damit die in Liqui­da­tion befind­liche Gesell­schaft ihren finan­zi­ellen Verpflich­tungen nach­kommt. Die Mehr­heit der verant­wort­li­chen Kura­to­ri­ums­mit­glieder sowie der Vorstand der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt haben zuvor alles dafür getan, das Stif­tungs­ver­mögen zu erhalten und die Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH dauer­haft fort­zu­führen.

Das Angebot der Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt wurde bewusst dem Land­kreis Graf­schaft Bentheim unter­breitet, da die Dimen­sion der Aufgabe – 10–40 Mio. EUR lt. Gutachten für die notwen­dige Siche­rung der Bausub­stanz — die Möglich­keiten der Stadt Bad Bentheim bei weitem über­steigt und die Burg Bentheim sicher­lich regio­nale Bedeu­tung hat. Nur gemein­same mit dem Land­kreis wäre eine kurz­fris­tige Rettung des Besich­ti­gungs­be­triebes möglich gewesen.

Die Stadt Bad Bentheim hatte einmalig die Summe von 500.000 EUR in Aussicht gestellt, mehr aber auch nicht. Der Eigen­tümer des Burg­ensem­bles hat der Stadt Bad Bentheim vorge­schlagen, diese Haus­halts­mittel in die Sanie­rung der histo­ri­schen Bausub­stanz im Schloss­park zu inves­tieren, damit die Stadt dort ihren vertrag­li­chen Verpflich­tungen als Pächter gegen­über dem Eigen­tümer des Schloss­parkes nach­kommt.

Sowohl die Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt als auch die Besich­ti­gungen Burg Bentheim GmbH haben in der Sache regel­mäßig aktu­elle Infor­ma­tionen veröf­fent­licht und eine unab­hän­gige Bericht­erstat­tung über verschie­dene Medien unter­stützt. Auf den Websites der Burg Bentheim sowie der der Fürst zu Bent­heim­schen Domä­nen­kammer finden sich umfang­reiche Infor­ma­tionen zu der Thematik.

Die Burg Bentheim bleibt auch in den nächsten Jahren als stadt­bild- und land­schafts­bild­prä­gendes Gebäude für Bad Bentheim und die Graf­schaft Bentheim erhalten. Ob sie sich in abseh­barer Zeit wieder für den Besu­cher­ver­kehr öffnen wird, hängt davon ab, ob die zur Wieder­her­stel­lung und Siche­rung der Bausub­stanz notwen­digen finan­zi­ellen Mittel einge­worben werden können. Die Stif­tung Fürst zu Bentheim und Stein­furt wird aufgrund der beschränkten finan­zi­ellen Ressourcen hierbei aller­dings keine wesent­liche Rolle mehr spielen können.  

Der Eigen­tümer wird in den nächsten Monaten und Jahren daher zunächst versu­chen, zum einen die histo­ri­sche Bausub­stanz zu sichern und sich zum andern über andere Nach­nut­zungs­mög­lich­keiten zu finden.

HISTORIE

Geschichte der burg

Die Burg Bentheim ist die größte Höhen­burg Nord­west­deutsch­lands und wurde erst­mals 1050 erwähnt. Seit fünf Jahr­hun­derten befindet sie sich im Besitz der Grafen und Fürsten zu Bentheim und Stein­furt.

Erkunden Sie die Burg Bentheim und erhalten Sie Einblicke in die Geschichte und Geheim­nisse aus nahezu einem ganzen Jahr­hun­dert. Als eines der schönsten Ausflugs­ziele in der Graf­schaft lädt die Burg Besu­cher dazu ein, das große Gelände, den Pulver­turm oder den Marstall zu entde­cken.